Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmeldung
Anmeldungen erfolgen über die Webseite der KBZ Weiterbildung und werden per E-Mail bestätigt. Die Zahl der Teilnehmenden ist in jedem Angebot beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Gelten Anmeldefristen, so sind diese in den Detailausschreibungen der Angebote enthalten. Die Schule kann Einschreibegebühren erheben.
Durchführung
Kurse und Lehrgänge werden nur durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Spätestens 14 Tage vor Angebotsbeginn entscheidet die Schulleitung über die definitive Durchführung. Wird ein Angebot nicht durchgeführt, entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Bildungsangebote werden gemäss Ausschreibung in Präsenz-, Fernunterricht oder Blended Learning durchgeführt. Aufgrund von behördlichen Anweisungen kann es diesbezüglich zu Abweichungen kommen.
Vorkenntnisse
Teilnehmende an Angeboten sind verpflichtet, sich rechtzeitig die geforderten Vorkenntnisse anzueignen. Die Verantwortlichen der Angebote stehen für eine Beratung zur Verfügung. Auf Personen, welche die geforderten Vorkenntnisse nicht mitbringen, nehmen wir nur beschränkt Rücksicht. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten besteht nicht.
Verbindlichkeit der Preise
Für Angebote gelten die Preise, welche zum Buchungszeitpunkt auf der Website publiziert sind. Während der regulären Ausbildungsdauer bleiben die Preise für die Teilnehmenden unverändert. Vorbehalten bleiben Anpassungen aufgrund externer Preisänderungen (z.B. externe Prüfungsgebühren und Lehrmittel), behördlicher Verfügungen (z.B. Verfügungen des Regierungsrats) oder anderer wichtiger Gründe.
Bezahlung
Für Angebote anfallende Kosten sind jeweils semesterweise im Voraus zu bezahlen. Bei Angeboten mit einer Dauer von weniger als einem Jahr können die gesamten Kosten auf einmal in Rechnung gestellt werden. Per Anmeldung/auf Antrag hin können die Angebotskosten zweimonatlich beglichen werden. Die daraus entstehenden einmaligen Mehrkosten von Fr. 50.- werden auf die einzelnen Monatsrechnungen verteilt. Der Antrag auf zweimonatliche Zahlungsweise muss auf der Anmeldung vermerkt werden. Bei Nichtbezahlung der Kosten kann die Schule einen Ausschluss verfügen. Die Rechnungsstellung erfolgt i.d.R. elektronisch (PDF-Rechnung per E-Mail). Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird nach der ersten Mahnung durch den Kanton Zug eine Mahngebühr von Fr. 35.- erhoben (BGS 611.11).
Reduktion der Angebotskosten
Lernende, die aktuell die KBZ Grundbildung absolvieren, bezahlen für Angebote aus dem Bereich KBZ Weiterbildung den halben Preis. Der Antrag auf Vergünstigung muss auf der Anmeldung vermerkt werden.
Abmeldung vor Angebotsstart
Abmeldungen müssen zwingend in schriftlicher Form an das Sekretariat Weiterbildung erfolgen. Bei Kursen und Lehrgängen kann bis 14 Tage vor Beginn eine Abmeldung kostenlos erfolgen. Danach wird die Hälfte der Kurs- bzw. Semestergebühr in Rechnung gestellt.
Einstieg nach Angebotsstart
Bei einem nachträglichen Einstieg (i.d.R. nicht später als 2 Wochen) in ein Angebot, sind die vollen Kurs- bzw. Semestergebühren zu bezahlen.
Unterbruch
Auf schriftlichen Antrag hin kann bei Angeboten, die mindestens ein Semester dauern, ein Unterbruch für maximal 18 Monate beantragt werden. Bei einem Unterbruch sind die Kosten für das laufende Semester geschuldet. Der Wiedereintritt erfolgt in das pausierte Angebot oder in ein Angebot im selben Bereich. Allfällige Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Erfolgt kein Wiedereintritt, verfallen die bereits bezahlten Kosten.
Repetition
Eine Repetition wird nur in laufenden Angeboten gewährleistet. Wer ein Semester oder Modul in einem Angebot innerhalb eines Jahres repetiert, bezahlt 75 % der regulären Kosten. Sofern die KBZ-internen Prüfungen erfolgreich absolviert wurden, kann das letzte Semester vor Angebotsschluss kostenlos repetiert werden.
Kündigung während des laufenden Angebots
Abmeldungen nach Angebotsstart haben den Verfall der gesamten bezahlten Kosten zur Folge. Ein Angebot kann unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist schriftlich auf Ende des laufenden Semesters gekündigt werden. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (Krankheit, Unfall; Arztzeugnis vorausgesetzt) verrechnet die Schule nur die angebrochenen Tage/Monate anteilig sowie eine Bearbeitungszuschlag von Fr. 150.-.
Präsenzpflicht
Damit ein Angebot als "absolviert/besucht" gilt, müssen 80 % der Präsenzzeit erfüllt sein.
Angebote mit Kooperationspartnern
Für Angebote, welche in Zusammenarbeit mit externen Anbietern durchgeführt werden, gelten zusätzlich die AGB des Kooperationspartners.
Besondere Regelungen und Gerichtsstand
Spezielle Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen zu einzelnen Kursen oder Lehrgängen gehen diesen AGB vor. Der Gerichtsstand ist Zug.
Gültig ab 1. Juni 2025