Neue Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Höhere Berufsbildung
Damit wird die Höhere Berufsbildung klarer positioniert und erfährt vor allem im internationalen Umfeld eine klarere Einordnung. Obwohl dies im Nationalen Qualifikationsrahmen bereits sichtbar gemacht worden ist, sind die nun neu zu vergebenden Titelzusätze ein viel stärkeres Signal und in der Praxis auch einfacher verständlich.
Was bedeute dies nun konkret?
Für Absolventinnen und Absolventen, die einen Bildungsgang NACH dem 1. Oktober 2026 erfolgreich abschliessen
a) Titel und Titelzusätze
Diese können ihren Titel mit dem entsprechenden Titelzusatz führen. Dabei bleiben die bisherigen Titel unverändert bestehen. Diese dürfen aber mit den entsprechenden Titelzusätzen ergänzt werden. Die Titel von Bildungsabschlüssen am KBZ Zug können beispielsweise wie folgt durch die neuen Titelzusätze ergänzt werden:Finanzfachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
Dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
Es werden somit für alle Abschlüsse auf Stufe eidg. Fachausweis und auf Stufe Höhere Fachschule die entsprechenden Titel mit dem Titelzusatz «Professional Bachelor» ergänzt.
Die Begriffe «Professional Bachelor» oder «Professional Master» sind keine akademischen Titel, sondern gesetzlich geregelte Titelzusätze in der Höheren Berufsbildung. So kann beispielsweise mit einem Titelzusatz «Professional Bachelor» kein Masterstudium an einer Universität in Angriff genommen werden.
b) Diplome und Diplomzusätze
Die Diplomzusätze werden bis zum 1. Oktober 2026 vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) angepasst. Dazu erforderlich ist die Anpassung der entsprechenden Rahmenlehrpläne.c) Ebenfalls ab dem 1. Oktober 2026 gelten die vereinfachten englischen Übersetzungen für die geschützten Titel der Höheren Berufsbildung. Sie setzen sich jeweils aus der Berufsbezeichnung und dem jeweiligen Titelzusatz zusammen. Für die unter a) genannten Ausbildungen ergeben sich die folgenden englischen Übersetzungen:
Finance and Accounting Specialist, Professional Bachelor
Marketing Specialist, Professional Bachelor
Professional Bachelor in Business Administration
d) Für die eidgenössischen Berufsprüfungen werden die Diplomzusätze mit den eidg. Fachausweisen oder den eidg. Diplomen direkt vom SBFI ausgestellt.
Für Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Fachschule sind die Schulen für die Erstellung und die Abgabe der entsprechenden Diplome und Diplomzusätze verantwortlich.
Für Absolventinnen und Absolventen, die einen Bildungsgang VOR dem 1. Oktober 2026 erfolgreich abgeschlossen haben
a) Titel und Titelzusätze
Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen nach bisherigem Recht sind berechtigt, die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» mit dem geschützten Titel ab dem 1. Oktober 2026 zu führen. Der Titelzusatz wirkt folglich rückwirkend.Wichtig: Das ursprünglich ausgestellte Diplom bleibt unverändert und wird nicht erneut ausgestellt.
Möglich ist jedoch die Ausstellung eines durch das SBFI ergänzenden Dokumentes ab dem 1. Oktober 2026, welches dem erzielten Abschluss beigelegt werden kann.
b) Diplome und Diplomzusätze
Auf Gesuchbasis können Absolventinnen und Absolventen beim SBFI einen nachträglichen Diplomzusatz beantragen. Weitere Informationen finden sich unter Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung.Wer ist für diese Titelvergabe zuständig
Für die Vergabe der neuen Titel- und Diplomzusätze ist das Kaufmännische Bildungszentrum Zug nur für die Studiengänge der Höheren Fachschule für Wirtschaft Zug zuständig.
Für alle anderen Teilnehmenden sind die Träger der entsprechenden Berufs- und Höheren Fachprüfungen zuständig.