Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Inkraftsetzung neuer Titelzusätze in der höheren Berufsbildung beschlossen. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2026.
Künftig werden im Rahmen der eidgenössischen Abschlüsse sowie der Abschlüsse der Höheren Fachschulen die Zusatzbezeichnungen „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ eingeführt.
Damit wird die internationale Einordnung von Schweizer Bildungsabschlüssen erleichtert. Insbesondere in Bewerbungsprozessen und digitalen HR-Systemen helfen die internationalen und etablierten Titelbezeichnungen „Bachelor“ oder „Master“ die bisherigen Titel gleichwertig einzuordnen.
Die bisherigen Titelbezeichnungen bleiben bestehen, werden aber durch die neuen Titelzusätze ergänzt.
📌 Das Wichtigste in Kürze
Was neu ist: Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Inkraftsetzung der neuen Titelzusätze „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ beschlossen. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2026.
Was sich für dich ändert: Ab Inkraftsetzung der BBG-Änderung, dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber von HBB-Abschlüssen die neuen Titelzusätze verwenden bzw. führen.
Teilnehmende, welche nach dem 1. Oktober 2026 einen Abschluss der Höheren Berufsbildung erlangen, erhalten automatisch die entsprechenden Titelzusätze.
Für Absolventinnen und Absolventen, welche vor dem 1. Oktober 2026 einen Abschluss der Höheren Berufsbildung erlangt haben, werden keine neuen Diplome ausgestellt. Das SBFI sieht in diesem Fall eine begleitende Kommunikation vor. Sobald diese Kommunikation vorliegt, werden wir entsprechend informieren.
Fazit
Mit der Einführung der neuen Titelzusätze wird die höhere Berufsbildung in der Schweiz international verständlicher und sichtbarer.
Für dich bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und bessere Vergleichbarkeit deiner Qualifikation im Arbeitsmarkt – ohne dass sich dein Abschluss selbst verändert.